Praxis

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne – Anforderungen

Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN ISO 23601, DIN TR 4844-4, ASR A1.3 und ASR A2.3

Über Art und Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen kursieren viele Annahmen, die teils richtig, teils falsch sind. Wir haben an dieser Stelle die wichtigsten Informationen zusammentragen, damit Sie sich eine Vorstellung davon machen können, was zu einem Flucht- und Rettungsplan gehört, wie er aufgebaut sein muss und welchen Ansprüchen er genügen muss.

Im Folgenden werden wir die aus unserer Sicht wichtigsten normativen Anforderungen aus DIN ISO 23601, DIN TR 4844-4, ASR A1.3 und ASR A2.3 kurz und übersichtlich zusammenfassen. Wir können hier nur auf die wichtigsten Anforderungen eingehen; im Einzelfall empfehlen wir das Studium der Normen und Arbeitsstättenrichtlinien oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen

Für gewerblich und öffentlich genutzte Gebäude, in denen Mitarbeiter tätig sind, müssen regelmäßig Flucht- und Rettungspläne erstellt werden. Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 §9 Absatz 1 hat der Arbeitgeber für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordert. Flucht- und Rettungspläne sollen den Menschen helfen, sich selbst über die Fluchtwege, die Erste-Hilfe- und die Brandschutzeinrichtungen in einer baulichen Anlage zu informieren.

Flucht- und Rettungspläne sind in den einzelnen Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuhängen. Diese Notwendigkeit wird gemäß DIN ISO 23601 und ASR A2.3 beispielsweise gesehen:

  • an den Hauptzugängen zu den Geschossen,
  • in der Nähe von Aufzügen und Treppen,
  • in jedem Zimmer, z. B. in Beherbergungsbetrieben,
  • an Versammlungsorten, z. B. Cafeterias, Bürozentren, Treffpunkten,
  • an Flurgabelungen und Abzweigungen,
  • bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),
  • bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr),
  • in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben. (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder durch Stofffreisetzung).

Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem neuesten Stand, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein! Bezüglich der Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen wird hier auf die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3 „Sicherheits-­ und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ verwiesen.

Gemäß DIN ISO 23601 sind Flucht- und Rettungspläne ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielen eine wichtige Rolle für die Brandschutzdokumentation. Flucht- und Rettungspläne sind ein notwendiger Bestandteil des Sicherheitsleitsystems einer baulichen Anlage.

Bestandteile von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über

  • den aktuellen Gebäudegrundriss oder Teile davon
  • den Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen (Symbole gemäß DIN EN ISO 7010)
  • die Lage der Brandschutzeinrichtungen (Symbole gemäß DIN EN ISO 7010)
  • die Lage der Sammelstellen (Symbole gemäß DIN EN ISO 7010)
  • den Standort des Betrachters (Symbole gemäß DIN ISO 23601).

Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form in jeden Flucht- und Rettungsplan zu integrieren. Die Inhalte der Verhaltensregeln sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Jeder Flucht- und Rettungsplan muss eine Überschrift haben, Flucht- und Rettungspläne müssen einen Übersichtsplan enthalten. Hiervon sind nur Pläne ausgenommen, in denen der Flucht- und Rettungsplan der jeweiligen baulichen Anlage selbst bereits eine Übersicht darstellt.

Der Übersichtsplan muss folgende Elemente enthalten:

  • die Sammelstelle
  • den Gesamtplan der baulichen Anlage, wobei der vom Detailplan betroffene Bereich zu markieren ist
  • eine vereinfachte Darstellung der Umgebung (z. B. Straßen, Parkplätze, andere bauliche Anlagen)
  • Die Größe des Übersichtsplanes darf 10 % der Fläche des Flucht- und Rettungsplanes nicht überschreiten.

Auf dem Flucht- und Rettungsplan ist eine Legende darzustellen. Sie hat die Bedeutung der im Flucht- und Rettungsplan angewendeten Sicherheitszeichen, der graphischen Symbole und des Farbcodes zu erläutern. In der Legende dürfen nur die Symbole dargestellt werden, die auch im Plan dargestellt sind.

Folgende Informationen müssen auf dem Flucht- und Rettungsplan angegeben sein:

  • Planersteller
  • Name der baulichen Anlage
  • Geschossbezeichnung
  • Datum der Planerstellung und Revisionsnummer
  • Plannummer

Beispiel eines Flucht- und Rettungsplanes aus unserem Demoprojekt

Bildbeschreibung

Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden. DIN ISO 23601 fordert: damit die Flucht- und Rettungspläne möglichst gut sichtbar und lesbar sind, müssen sie unter Allgemeinbeleuchtung vertikal mit mindestens 50 lx ausgeleuchtet werden. Wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt wird, müssen Flucht- und Rettungspläne aus gewöhnlichen Materialien oder aus langnachleuchtenden Materialien vertikal mit mindestens 5 lx ausgeleuchtet werden. lst keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden oder ist ein langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem nach ISO 16069 vorhanden, dürfen Flucht- und Rettungspläne aus langnachleuchtenden Materialien verwendet werden.

Wenn am Ort des Aushangs des Flucht- und Rettungsplanes eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, muss die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplanes auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gewährleistet sein (z. B. durch eine entsprechende Anordnung der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien).

Flucht- und Rettungspläne müssen aus Materialien gefertigt werden, die den Umgebungseinflüssen am Anbringungsort für die erwartete Nutzungsdauer widerstehen. Sie müssen licht- und feuchtigkeitsbeständig ausgeführt werden und sind dauerhaft anzubringen.

Größe und Maßstab von Flucht- und Rettungsplänen

Gemäß DIN ISO 23601 ist der Maßstab für den Flucht- und Rettungsplan abhängig von der Größe der jeweiligen baulichen Anlage, des darzustellenden Detaillierungsgrades und des vorgesehenen Anbringungsortes.

Die folgenden Mindestmaßstäbe sind anzuwenden:

  • 1:250 für große bauliche Anlagen;
  • 1:100 für kleine und mittlere bauliche Anlagen;
  • 1:350 für Pläne, die in einzelnen Räumen angebracht werden.

Was unter kleinen, mittleren und großen baulichen Anlagen zu verstehen ist, ist in DIN TR 4844 Teil 4 geregelt.

Wenn in einer baulichen Anlage mehrere Flucht- und Rettungspläne benötigt werden, sollte für alle Pläne der gleiche Maßstab gewählt werden. Für spezielle Bereiche der baulichen Anlage, wie z.B. Parkplätze oder technische Bereiche, können andere Maßstäbe gewählt werden, um freie Flächen zu berücksichtigen.

Die Mindestgröße für einen Flucht- und Rettungsplan beträgt 297 mm x 420 mm (DIN A3). Davon ausgenommen sind nur Flucht- und Rettungspläne zur Anbringung in einzelnen Räumen (z.B. Zimmerpläne in Beherbergungsbetrieben). ln diesem Fall darf die Größe des Planes auf 210 mm x 297 mm (DIN A4) verringert werden. Eine Toleranz von 5 % ist zulässig.

Daraus folgt, dass Flucht- und Rettungspläne je nach Größe der baulichen Anlage und des darzustellenden Bereiches regelmäßig in den Plangrößen DIN A3, DIN A2 und DIN A1 angefertigt werden müssen. Lediglich für sogenannte Zimmerpläne in Beherbergungsbetrieben kann das Format DIN A4 Anwendung finden.

Alle Flucht- und Rettungspläne einer baulichen Anlage müssen in einem einheitlichen Layout dargestellt werden.

Größe der Elemente des Flucht- und Rettungsplanes

In DIN ISO 23601 werden folgende Anforderungen an einen Flucht- und Rettungsplan gestellt, die erfüllt werden müssen:

Auf Flucht- und Rettungsplänen dargestellte Informationen müssen aus der vorgesehenen Erkennungsweite gut lesbar sein. Die Mindesthöhe der Buchstaben muss 2 mm betragen. Eine optimale Lesbarkeit ist zu gewährleisten.

Die Mindesthöhe der Überschrift muss 7 % des Flucht- und Rettungsplanes betragen, bezogen auf die kürzere Blattseite. Die Buchstabenhöhe muss mindestens 60 % der Höhe der Überschrift betragen. Beispiele hierfür können DIN ISO 23601 Tabelle 1 eingesehen werden.

Die Sicherheitszeichen auf Flucht- und Rettungsplänen müssen eine Mindesthöhe von 7 mm aufweisen.

Die Linienbreite zur graphischen Darstellung der Wände der baulichen Anlage muss mindestens 1,6 mm betragen. Innere Trennwände sind durch Linienbreiten von mindestens 0,6 mm darzustellen. Werden Einzelheiten auf dem Plan ausgewiesen (z. B. Treppen, Regale, Fenster), so sind diese mit einer Linienbreite von mindestens 0,15 mm dazustellen.

Bei der Darstellung von langen Fluchtkorridoren sollten architektonische Details oder Ausstattung so angegeben werden, dass der Nutzer eine Vorstellung von dem Maßstab bzw. der Entfernung erhält.

Anwendung von Symbolen in Flucht- und Rettungsplänen

Leider ist in der Praxis häufiger zu beobachten, dass die Symbole gemäß DIN EN ISO 7010 nicht korrekt eingefügt werden. Darum wurden in DIN TR 4844 Teil 4 Hinweise zur korrekten Anwendung der Symbole und Pfeile gegeben.

Anwendung von Flucht- und Rettungsplänen

Gemäß ASR A2.3 hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig in verständlicher Form, vorzugsweise mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Begehung der Fluchtwege zu informieren.

Ferner sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Räumungsübungen durchzuführen.

Flucht- und Rettungspläne informieren die Nutzer einer baulichen Anlage über die relevanten Fluchtwege, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen. Diese Pläne können im Notfall auch von Rettungskräften benutzt werden.

Objektbegehung

Eine Objektbegehung zur Erfassung der Planinhalte ist kein Spaziergang, sondern eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Gewissenhaftigkeit und genaues Hinsehen erfordert. Der Auftraggeber für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen hat gegenüber dem Planersteller eine Offenbarungspflicht, die es dem Planersteller ermöglicht, die Pläne gemäß allen Anforderungen zu erstellen.

Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen

Gemäß ASR A2.3 müssen Flucht- und Rettungspläne immer auf dem neusten Stand sein. DIN ISO 23601 fordert unter Pkt. 5i, dass Flucht- und Rettungspläne immer aktuell sein müssen. Unter Pkt. 1 – Anwendungsbereich wird auch hervorgehoben, dass Flucht- und Rettungspläne im Notfall auch von Rettungskräften benutzt werden können.

Daraus folgt zwingend, dass jede Veränderung einer baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen muss, da die Pläne diese Anforderung nur dann erfüllen können, wenn sie aktuell sind.

DIN ISO 23601 fordert, dass Flucht- und Rettungspläne in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen sind, um zu gewährleisten, dass sie gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Ein konkreter Prüfzeitraum wird hier nicht angegeben. Es dürfte jedoch klar sein, dass eine regelmäßige Prüfung in stark belasteten Umgebungen häufiger stattfinden muss, als in weniger stark belasteten Umgebungen.

Schlussfolgerungen aus unserer Sicht

Das von uns entwickelte AutoCAD Applikationsprogramm PLANX! ist das optimale Werkzeug für die Umsetzung der normativen Forderungen an die Ausführung von normgerechten Flucht- und Rettungsplänen. Weil die notwendigen Arbeiten mit PLANX! äußerst rationell durchgeführt werden können, ist die Erstellung und spätere Pflege der Pläne äußerst preiswert zu realisieren.

Mit der Lösung PLANX! werden durch den strukturierten Aufbau der Planwerke alle notwendigen Arbeiten nur einmal durchgeführt. Das lagerichtige Positionieren der Symbole in der Zeichnung ermöglicht späteres Editieren auf einfachste Weise. Die Planautomatik von PLANX! übernimmt das lästige Drehen der Symbole und spart dadurch viel Arbeitszeit. Der extrem leistungsfähige Befehl zum Erstellen von Legenden ermöglicht mit wenigen Handgriffen das Erstellen auch mehrsprachiger Legenden.

Quellenangaben

Die zitierten DIN Normen

  • DIN ISO 23601 – Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne
  • DIN EN ISO 7010 – Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen
  • DIN TR 4844 Teil 4 – Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 4: Leitfaden zur Anwendung von Sicherheitskennzeichnung

können über den:

Beuth Verlag GmbH

Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Telefon: +49 30 2601 2260
Telefax: +49 30 2601 1260

http://www.beuth.de/de

kostenpflichtig bezogen werden.

Die Arbeitsstättenrichtlinien

  • ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

können von der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin heruntergeladen werden. Folgen Sie diesem Link

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html